Das Leben ist wahnsinnig. Und ich mitten drin. Mal wahnsinnig lustig, mal wahnsinnig traurig, wahnsinnig wahnsinnig, wahnsinnig komplex, wahnsinnig simpel und das alles in meiner kleinen Welt zwischen Pader und Lippe, zwischen Arbeit, IT und Freizeit.
Da ich ja zur Zeit mehr “twittere” als “blogge” hier mal eine wenig neues Futter fürs Ohr:
Ist schon unglaublich was mit 4 Akkorden machbar ist. Gott sei Dank ist da kein Modern Talking dabei Und letztens habe ich doch wirklich folgendes im Radio gehört. Gebloggt am 3. August 2008:
Da soll mir nochmal jemand sagen das es nicht möglich ist Musik frei im Netz zu vertrieben auf CC Lizenz und dabei nicht erfolgreich zu sein!
Ich habe heute mein erstes Panorama, frei Hand, ohne Belichtungskorrekturen oder Sonstigem gemacht. Also anhalten, knipsen, drehen, knipsen, point and shot vom feinsten. Wie ich meine, kann sich das schon mal so sehen lassen. Gut, das Motiv ist eher Schrott, ging hier aber eher um die technische Machbarkeit.
Entstanden mit Lightroom 2 und dem Image Composite Editor von Microsoft nach dieser Anleitung. Jetzt fehlt nur noch ein besseres Motiv, und besseres Licht Der Mast und das Geländer haben noch Artefakte, aber da mache ich mir nun keine Arbeit mehr, das noch hinzubekommen, das Motiv ist einfach zu schlecht dafür
So eine kleine Spielerei ohne großes Mühe. Möglich gemacht mit den Presets von http://www.ononesoftware.com/downloads. Dort gibt es eine Sammlung von 140 Presets zum ausprobieren.
Ist wirklich nicht schwer! Ich gehe dann mal weiter machen
Das sollte man sich mal ganz in Ruhe anschauen. Das ist unglaublich. Das Aquarium ist das zweitgrößte Becken der Welt:
The main tank called the “Kuroshio Sea” holds 7,500-cubic meters (1,981,290 gallons) of water and features the world’s second largest acrylic glass panel, measuring 8.2 meters by 22.5 meters with a thickness of 60 centimeters. Whale sharks and manta rays are kept amongst many other fish species in the main tank.
Das HD-Bildchen anklicken ist PFLICHT! Atemberaubend!
Weil wenn ich sowas hier lese, dann tut es mir leid, haben sie a.) gar nichts verstanden b.) sind vollkommen aus dem Rahmen gefallen und sollten c.) ihre Pratikanten zügeln solche Texte in ihrem Namen schreiben zu lassen! [update: Original geschrieben von Eckhard Fischer Referent f. Wirtschaft und Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion Berlin] Sollten Sie nicht, wie bei mir Textbausteine zusammenklicken haben, sondern das wirklich so gemeint haben wie Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter, und sollte diese Aussage auch nur halb wahr sein, dann denunzieren und verleumden Sie alle die einen eigenen DNS Server betrieben. Ach ja, das tu` ich auch. Bin ich jetzt auch ein Pädophiler? Und biete ich eine Plattform für Kinderpornos? DAS ist wirklich ein starkes Stück:
8. Juli 2009 13:37
Ich bin fassungslos!
Turbo Tux (mehr als 1000 Beiträge seit 07.01.00)
ich habe an Ute Berg (“S”PD) geschrieben und ihr höflich u.a.
mitgeteilt, dass ich eigene, bzw. freie DNS-Server nutze.
Hier nun ein Teil der Antwort ihres Praktikanten:
“Mit der neuen gesetzlichen Regelung bekämpfen wir nicht nur die
Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet, sondern
schützen
zugleich Internetnutzer, sichern rechtsstaatliche Grundsätze und
ermöglichen ein transparentes Verfahren. Sie hingegen haben für sich
die
technischen Voraussetzungen geschaffen, damit sie sich weiterhin
unbeschränkt, wenn Sie denn die Absicht hätten, die Vergewaltigung
von
Kindern betrachten können und dies auch im Bekanntenkreis weiter
empfohlen. Die Kinderschänder in dieser Welt werden es Ihnen danken.
Hingegen die Pädophilen, die um ihre Neigung wissen und diese
bekämpfen,
danken uns, da sie nun nicht mehr Gefahr laufen, versehentlich auf
entsprechende Seiten zu stoßen.”
Da es doch etwas mehr Text ist, werde ich ihn nochmal genauer lesen und dann kommentieren. Daher hier der komplette Text. Gerade Punkt 4 muss ich nochmal recherchieren was das genau ist.
Sehr geehrter Herr Klöpping,
ich bedauere Ihre Entscheidung, sich von der SPD abzuwenden, und würde mich freuen, wenn Sie diese noch einmal überdächten. Da Sie als Grund für Ihre Enttäuschung insbesondere das am 18. Juni 2009 beschlossene Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen nennen, möchte ich Ihnen im Folgenden gerne die Hintergründe zu diesem Gesetz erläutern.
Dazu muss ich allerdings ein wenig ausholen, um den doch recht komplexen Zusammenhängen bei diesem sensiblen Thema gerecht zu werden.
Ich bin überzeugt, wir alle wollen einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Die SPD-Fraktion hat dazu mit einem Anfang Mai beschlossenen 10-Punkte-Plan ein umfassendes Konzept mit konkreten zusätzlichen Maßnahmen vorgelegt. Eine unserer Kernforderungen lautet, dass die Strafverfolgungsbehörden dauerhaft personell und technisch gut ausgestattet sind und die internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden weiter gestärkt wird.
In den vergangenen Jahren haben wir zudem bereits das Herstellen, die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornografie lückenlos unter Strafe gestellt.
Der Kampf gegen Kinderpornografie hat viele Facetten, die sich ergänzen und nicht gegeneinander ausgespielt werden sollten. In letzter Zeit stellt sich zunehmend das Problem der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten im Internet. Dies liegt an den Besonderheiten des Internets, in dem auch rechtswidrige Inhalte schnell verbreitet und anonym sowie ohne soziale Kontrolle konsumiert werden können.
Die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet ist deshalb ein wichtiges Thema. Und dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, dürfte unumstritten sein.. Ein rechtswidriges Verhalten dort kann also selbstverständlich strafbar sein oder zivilrechtlich verfolgt werden.
Fraglich ist letztlich, mit welchen Maßnahmen die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet angemessen, rechtsstaatlich sauber und möglichst effektiv verhindert oder zumindest erschwert werden kann.
Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornografie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern heruntergenommen. Ein solcher direkter Zugriff ist im Ausland nicht möglich. Nur deshalb stellt sich die Frage nach Zugangssperren. Es geht hierbei aber nicht um eine Internetzensur – es geht um die Bekämpfung krimineller Handlungen in einem ganz besonders schweren Fall.
Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten zu erschweren. Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt aber auch darauf an, die Hemmschwelle, die an dieser Stelle in den letzten Jahren deutlich gesunken ist, wieder signifikant zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine Stoppseite mit entsprechenden Informationen.
Mit dem nun beschlossenen Gesetz wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf ganz wesentlich überarbeitet und verbessert, wobei die SPD-Bundestagsfraktion ihre wichtigsten Änderungsvorschläge in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion durchsetzen konnte. Wir haben damit auch die wesentlichen Kritikpunkte, die sich aus der Bundestagsanhörung und der Stellungnahme des Bundesrates ergeben haben, positiv aufgegriffen.
Der endgültige Beschluss hat insbesondere folgende Änderungen gebracht. 1. „Löschen vor Sperren“:
Die Regelung folgt dem Grundsatz „Löschen vor Sperren“. Danach kommt eine Sperrung durch die (nicht verantwortlichen) Internet-Zugangsvermittler nur dann in Betracht, wenn eine Verhinderung der Verbreitung der kinderpornografischen Inhalte durch Maßnahmen gegenüber dem Verantwortlichen nicht möglich oder nicht in angemessener Zeit Erfolg versprechend ist. 2. Kontrolle der BKA-Liste:
Die Neuregelung nimmt den Wunsch nach mehr Transparenz auf und etabliert ein unabhängiges Expertengremium beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Mit Blick auf die vornehmlich juristischen Aufgaben, nämlich zu bewerten, ob Inhalte die Voraussetzungen des § 184 b StGB erfüllen, muss die Mehrheit der Mitglieder des fünfköpfigen Gremiums die Befähigung zum Richteramt haben. Die Mitglieder sind berechtigt, die Sperrliste jederzeit einzusehen und zu überprüfen. Mindestens einmal im Quartal erfolgt zudem zusätzlich auf der Basis einer relevanten Anzahl von Stichproben eine Prüfung, ob die Einträge auf der Sperrliste den Voraussetzungen des Paragraphen 1 Satz 1 erfüllen. Sollte die Mehrheit des Gremiums zu der Auffassung kommen, dies sei nicht der Fall, hat das Bundeskriminalamt den Eintrag bei der nächsten Aktualisierung von der Liste zu streichen. Das Expertengremium wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Dauer der Geltung des Gesetzes (31. Dezember 2012) bestellt. 3. Datenschutz:
Das Gesetz dient ausschließlich der Prävention. Verkehrs- und Nutzungsdaten, die aufgrund der Zugangserschwerung bei der Umleitung auf die Stopp-Meldung anfallen, dürfen nicht für Zwecke der Strafverfolgung verwendet werden. Damit wird auch ausgeschlossen, dass sich durch Spam-Mails fehlgeleitete Nutzer/innen einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen könnten. Zudem ist keine Speicherung personenbezogener Daten bei den Internetprovidern mehr vorgesehen. 4. Spezialgesetzliche Regelung:
Die im Gesetzentwurf bisher für das Telemediengesetz vorgeschlagenen Regelungen zur Zugangserschwerung werden in eine spezialgesetzliche Regelung überführt. Ausschließliches Ziel des Gesetzes ist die Erschwerung des Internetzugangs zu kinderpornografischen Inhalten. Mit dem neuen Regelungsstandort in einem besonderen Gesetz soll noch deutlicher werden, dass eine Zugangserschwerung auf weitere Inhalte ausgeschlossen bleiben soll. Der Änderungsantrag geht damit auf die vielfach geäußerten Befürchtungen ein, die Zugangserschwerung könnte mittelfristig weiter ausgedehnt werden. 5. Befristung:
Die Geltungsdauer des Gesetzes ist bis zum 31.12.2012 befristet. Auf der Grundlage der nach zwei Jahren vorzunehmenden Evaluierung wird der Gesetzgeber in die Lage versetzt, zu prüfen und zu bewerten, ob die Maßnahme erfolgreich war.
Ich hoffe, dass ich deutlich machen konnte, vor welchen Abwägungsprozessen wir als Abgeordnete standen. Einem Überwachungsstaat wollten wir ganz sicher nicht Vorschub leisten. Und das haben wir auch nicht getan.
Falls Sie noch Gesprächsbedarf zu dem Thema haben, kommen Sie doch einfach am kommenden Freitag in meine Bürgersprechstunde.
als ehemaliger Wähler möchte ich mich von Ihnen verabschieden. Es gibt viele Gründe hierfür, aber das Zensurgesetz und die Vorratsdatenspeicherung (wir hatten darüber bereits Kontakt, siehe: http://www.xn--klpping-b1a.de/blog/2007/11/09/offener-brief-an-ute-berg-mdb-spd/) hat mir noch einmal deutlich gemacht, daß die SPD und ich uns vollkommen auseinandergelebt haben. Ihr Leitsatz “Demokratie ist Mehrheitssache” dürfte angesichts der letzten Wahlergebnisse ein frommer Wunsch bleiben, aber so ist das mit Wünschen man wird oft bitter enttäuscht – so wie ich von der Politik der SPD in den letzten Jahren.
Gruss
Stefan Klöpping
Ps.: Diese e-Mail und eine hoffentliche Antwort Ihrerseits wird parallel auf http://www.klöpping.de/blog/ veröffentlicht.
RT: @D0CX: RT @nO_biT_tO_l00sE: http://is.gd/5rcjB LOL: Übertragung von der Drohne zur Bodenstation zum Teil unverschlüsselt 2009-12-17
#Avatar konnte bei Vor-Premiere nicht gezeigt werden. Da Public Key für die HDD(!) des Films nicht ans Kino gesendet wurde? #epic #drm #fai! 2009-12-17